Achtung am Fussgängerstreifen: Velofahrer und E-Scooter-Fahrer müssen für Vortritt absteigen
(Uster ZH). Die Stadtpolizei Uster erinnert an eine wichtige Verkehrsregel: Wer mit dem Velo oder E-Scooter einen Fussgängerstreifen überqueren möchte, muss absteigen, um den Vortritt der Fussgänger zu geniessen. Wer hingegen über den Fussgängerstreifen fährt, kann sich nicht auf diesen Vortritt berufen. Die Polizei macht mit einem Beitrag in den sozialen Medien auf diese Regel aufmerksam.
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