Waffengeschäft in Vollbrand: Polizei vermutet Brandstiftung und sucht dringend nach Zeugen

(Thun BE). Am Donnerstagmorgen ist in Thun ein Waffengeschäft in Vollbrand geraten.

Es wurden keine Personen verletzt.

Polizei.news | Täglich aktuell

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Brandort: Waffengeschäft an der Tempelstrasse in Thun.
  • Zeitpunkt: Donnerstag, 29. Oktober 2026, kurz nach 3.10 Uhr.
  • Brandereignis: Das Waffengeschäft stand in Vollbrand.
  • Löscharbeiten: Das Feuer wurde am späten Nachmittag vollständig gelöscht.
  • Verletzte: Es wurden keine Personen verletzt.
  • Brandursache: Gemäss aktuellem Ermittlungsstand steht Brandstiftung im Vordergrund.
  • Sachschaden: Die Ermittlungen zur Schadenshöhe wurden aufgenommen.
  • Ermittlungen: Kantonspolizei Bern und Regionale Staatsanwaltschaft Oberland.
  • Zeugenaufruf: Hinweise unter +41 33 225 31 31.

Aktuell steht eine Brandstiftung als Brandursache im Vordergrund. Es werden Zeuginnen und Zeugen gesucht.

Waffengeschäft an der Tempelstrasse in Vollbrand

Am Donnerstag, 29. Oktober 2026, kurz nach 3.10 Uhr, wurde der Kantonspolizei Bern gemeldet, dass in Thun an der Tempelstrasse ein Brand in einem Waffengeschäft ausgebrochen sei (siehe Medienmitteilung vom 29. Oktober 2026).

Brand vollständig gelöscht – Verdacht auf Brandstiftung

Der Brand konnte am späten Nachmittag des 29. Oktobers vollständig gelöscht werden. Im Nachgang konnten Ermittlungen zur Brandursache und zur Höhe des Sachschadens aufgenommen werden. Diesen zufolge dürfte aktuell Brandstiftung als Brandursache im Vordergrund stehen.

Polizei sucht Zeuginnen und Zeugen


Zeugenaufruf

Die Kantonspolizei Bern sucht in diesem Zusammenhang Zeuginnen und Zeugen. Personen, die zum Zeitpunkt des Meldungseingangs oder in den letzten Wochen verdächtige Beobachtungen gemacht haben oder sonstige sachdienliche Hinweise geben können werden gebeten, sich unter der folgenden Nummer zu melden: +41 33 225 31 31.


Regionale Staatsanwaltschaft Oberland

 

Quelle: Kapo Bern / Regionale Staatsanwaltschaft Oberland
Bildquelle: Symbolbild © Raghubir Tudu/Shutterstock.com


Polizei.news informiert | Brandschutz und richtiges Verhalten

Brand entdeckt: So handeln Sie richtig, schützen Menschen und sichern wichtige Beobachtungen

Brände in Geschäfts- und Gewerbegebäuden können sich rasch ausbreiten. Brennbare Materialien, Rauchentwicklung und unübersichtliche Räumlichkeiten erschweren die Situation für Betroffene und Einsatzkräfte. Die Beratungsstelle für Brandverhütung empfiehlt deshalb eine klare Reihenfolge: zuerst alarmieren, Menschen in Sicherheit bringen und nur dann einen Löschversuch unternehmen, wenn dies gefahrlos möglich ist.

1. Bei einem Brand sofort die Feuerwehr alarmieren

Wer einen Brand bemerkt, sollte umgehend die Feuerwehr über die Notrufnummer 118 verständigen. Warten Sie nicht ab, bis sich ein kleines Feuer möglicherweise ausgebreitet hat.

Diese Angaben helfen der Notrufzentrale: Wo brennt es? Was brennt? Gibt es vermisste oder gefährdete Personen? Von welcher Telefonnummer aus rufen Sie an?

Beantworten Sie die Fragen der Notrufzentrale möglichst ruhig und genau. Beenden Sie das Gespräch erst, wenn Sie dazu aufgefordert werden.

Bereits während des Notrufs können die notwendigen Einsatzkräfte aufgeboten werden. Machen Sie deshalb keine unnötigen Umwege, um zunächst andere Personen telefonisch zu informieren.

2. Menschen retten und Rauch nicht unterschätzen

Bei einem Gebäudebrand kann Rauch eine besonders grosse Gefahr darstellen. Er kann die Sicht stark beeinträchtigen und giftige Brandgase enthalten. Deshalb sollte niemand versuchen, sich durch einen bereits verrauchten Bereich einen Weg nach draussen zu bahnen.

Gebäude verlassen: Bringen Sie sich und andere Menschen in Sicherheit, sofern dies ohne Eigengefährdung möglich ist. Benützen Sie dabei keine Lifte.

Türen und Fenster schliessen: Soweit gefahrlos möglich, sollten Türen und Fenster geschlossen werden. Dies kann dazu beitragen, die Ausbreitung von Rauch und Feuer zu verlangsamen.

Fluchtweg verraucht: Ist ein sicherer Fluchtweg nicht mehr benützbar, bleiben Sie nach Möglichkeit in einem rauchfreien Raum, schliessen Sie die Tür und machen Sie die Feuerwehr auf Ihren Standort aufmerksam.

Kehren Sie keinesfalls in ein brennendes Gebäude zurück, um Wertgegenstände, Dokumente oder andere persönliche Gegenstände zu holen.

3. Wann ein Löschversuch sinnvoll ist – und wann nicht

Kleine Entstehungsbrände können unter geeigneten Umständen mit einem passenden Feuerlöscher oder einer Löschdecke bekämpft werden. Voraussetzung ist, dass das Feuer noch überschaubar ist, der Fluchtweg frei bleibt und keine Eigengefährdung besteht.

Geeignetes Löschmittel verwenden: Nicht jeder Feuerlöscher eignet sich für jede Brandart. Mitarbeitende sollten deshalb wissen, welche Löschmittel im Betrieb vorhanden sind und wofür sie verwendet werden dürfen.

Abbrechen, wenn das Feuer wächst: Breitet sich ein Brand aus, nimmt die Rauchentwicklung zu oder ist der Fluchtweg gefährdet, muss der Löschversuch sofort aufgegeben werden.

Das eigene Leben hat immer Vorrang vor dem Schutz von Sachwerten. Wer sich bereits in Sicherheit befindet, sollte der Feuerwehr nicht eigenmächtig in das Gebäude folgen.

4. Verdacht auf Brandstiftung: Beobachtungen richtig weitergeben

Bei der Untersuchung einer möglichen Brandstiftung können Beobachtungen aus der Zeit vor dem Brandausbruch wichtig sein. Dazu gehören beispielsweise ungewöhnliche Geräusche, verdächtige Handlungen oder Fahrzeuge, die sich zu auffälligen Zeiten in der Umgebung aufhielten.

Erinnerungen zeitnah notieren: Halten Sie fest, wann und wo Sie etwas beobachtet haben und was tatsächlich geschehen ist. Unterscheiden Sie dabei zwischen eigenen Beobachtungen und nachträglichen Vermutungen.

Aufnahmen nicht verändern: Falls Sie über möglicherweise relevante Fotos oder Videoaufzeichnungen verfügen, sollten diese im Original erhalten bleiben. Klären Sie mit der Polizei, wie Sie die Aufnahmen übergeben können.

Betreten Sie keine abgesperrten Brandorte und berühren Sie keine möglichen Spuren. Die Untersuchung von Bränden und die Sicherung von Beweismitteln gehören in die Hände der zuständigen Fachpersonen.

Gut zu wissen: Nach einem grossen Brand kann die Ursache oft erst durch eine systematische Untersuchung geklärt werden. Dazu werden unter anderem Spuren am Brandort, technische Einrichtungen und mögliche Aussagen von Auskunftspersonen ausgewertet. Ein anfänglicher Verdacht ist noch kein abschliessender Nachweis einer bestimmten Brandursache.

Brandschutz im Betrieb: Freie Fluchtwege, regelmässig kontrollierte Feuerlöscher und klare Alarmierungsabläufe sind wichtige Grundlagen. Mitarbeitende sollten wissen, wo sich die Ausgänge befinden und wo sie sich nach einer Evakuierung sammeln müssen.

Praktischer Tipp: Erstellen Sie für Ihr Geschäft eine kurze Notfallkarte mit den Nummern 118 für die Feuerwehr, 117 für die Polizei und 144 für den Rettungsdienst. Ergänzen Sie den Sammelplatz, die Fluchtwege und die zuständigen Kontaktpersonen. Die Karte sollte allen Mitarbeitenden zugänglich sein.

Weitere Informationen: Aktuelle Berichte über Brände und Feuerwehreinsätze finden Sie bei Feuerwehr-News. Hinweise zum Schutz vor Straftaten und zur Sicherheit im Alltag bietet Polizeinews Prävention.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion

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