Wende im Fall der zwei Hundewelpen: Polizei entlarvt falsche Fundgeschichte

(Grenchen SO). Bei der Kantonspolizei Solothurn hat sich eine Frau gemeldet und mitgeteilt, dass sie am Sonntagabend, 18. Oktober 2026, in einem Waldstück bei Grenchen zwei ausgesetzte Hundewelpen gefunden habe (Polizei.news berichtete).

In der Zwischenzeit haben polizeiliche Ermittlungen ergeben, dass die Aussagen der Frau nicht der Wahrheit entsprechen dürften.

Gemäss derzeitigen Erkenntnissen sind die beiden Hundewelpen nicht ausgesetzt worden, sondern dürften durch die angebliche Finderin illegal in die Schweiz eingeführt worden sein.

Am Sonntagabend, 18. Oktober 2026, hat eine Spaziergängerin in einem Waldstück bei Grenchen angeblich zwei ungefähr zwei Wochen alte Hundewelpen gefunden. Wie von der Frau zu erfahren war, sollen die beiden Welpen am Fundort ausgesetzt worden sein.

POLIZEI.NEWS INFORMIERT
Das Wichtigste auf einen Blick
  • Neue Erkenntnisse: Die zwei Hundewelpen wurden offenbar nicht im Wald ausgesetzt.
  • Herkunft: Die angebliche Finderin dürfte die Tiere illegal aus Rumänien in die Schweiz eingeführt haben.
  • Geständnis: Bei der polizeilichen Befragung räumte die Frau den illegalen Import ein.
  • Vorgehen: Die Frau hatte einem Tierarzt gegenüber behauptet, die Welpen im Wald gefunden zu haben.
  • Konsequenzen: Die Beschuldigte wird wegen Irreführung der Rechtspflege und illegaler Einfuhr von Hundewelpen angezeigt.

Polizeiliche Ermittlungen führten zu neuen Erkenntnissen

Nachdem die beiden Welpen in einem Tierheim untergebracht und dort tierärztlich untersucht worden sind, haben Mitarbeitende der Fachstelle Tierschutz und Umwelt umgehend Ermittlungen aufgenommen.

Diese haben schliesslich ergeben, dass die beiden Welpen – entgegen der ersten Aussagen der Finderin – nicht ausgesetzt worden sind.

Wie sich herausstellte, dürfte die Frau (angebliche Finderin) die beiden Welpen aus Rumänien illegal in die Schweiz eingeführt haben.

Um die Tiere in der Schweiz zu offizialisieren, hat sie einen Tierarzt kontaktiert und diesem erzählt, dass sie die beiden Welpen im Wald gefunden habe.

Mutmasslich seien diese ausgesetzt worden. Gestützt auf diese Aussage wurde die Frau angewiesen, die Polizei zu informieren.

Im Verlauf der polizeilichen Befragung gab die Frau schliesslich zu, dass sie die Welpen nicht gefunden, sondern illegal in die Schweiz eingeführt hat.

Die Beschuldigte wird wegen Irreführung der Rechtspflege und illegaler Einfuhr von Hundewelpen zur Anzeige gebracht. Weitere Angaben werden aus Persönlichkeitsschutzgründen nicht gemacht.

 

Quelle: Kantonspolizei Solothurn
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei Solothurn


POLIZEI.NEWS INFORMIERT

Hundewelpen aus dem Ausland: Was bei der Einfuhr in die Schweiz zu beachten ist

Wer einen Hund aus dem Ausland in die Schweiz bringen möchte, muss verschiedene veterinärrechtliche und zollrechtliche Vorschriften beachten. Gerade bei sehr jungen Welpen gelten besondere Anforderungen. Die Regeln sollen unter anderem die Einschleppung von Tierseuchen verhindern und den Tierschutz gewährleisten.

1. Mikrochip, Heimtierpass und Tollwutimpfung

Für die nichtkommerzielle Einreise von Hunden aus EU-Ländern sind grundsätzlich eine eindeutige Kennzeichnung mittels Mikrochip, ein anerkannter Heimtierpass und ein gültiger Tollwutimpfschutz erforderlich.

Eine erste Tollwutimpfung ist frühestens im Alter von zwölf Wochen möglich. Sie wird bei einer Erstimpfung erst nach einer Wartefrist von 21 Tagen gültig. Für bestimmte Jungtiere bis zum Alter von 16 Wochen bestehen unter festgelegten Voraussetzungen Ausnahmeregelungen.

Wichtig: Solche Ausnahmen gelten nicht automatisch. Die erforderlichen Dokumente, Erklärungen und Einreisebedingungen müssen vor dem Transport geprüft werden. Bei gewerblichen Einfuhren oder einem vorgesehenen Besitzerwechsel können zusätzliche Vorschriften gelten.

2. Vorsicht bei auffällig günstigen Welpenangeboten

Der internationale Welpenhandel birgt erhebliche Tierschutzrisiken. Besonders problematisch sind Angebote, bei denen Herkunft, Alter, Gesundheitszustand oder die tatsächlichen Haltungsbedingungen der Tiere nicht nachvollziehbar sind.

Seriöse Anbieter ermöglichen eine transparente Abklärung der Herkunft. Interessierte sollten die Haltungsbedingungen prüfen und darauf achten, dass wichtige Unterlagen vollständig und plausibel sind.

Praktischer Tipp: Kaufen Sie keinen Welpen spontan auf einem Parkplatz oder an einem anderen anonymen Übergabeort. Lassen Sie sich nicht zu einer schnellen Entscheidung drängen. Können Herkunft oder Dokumente nicht verlässlich geklärt werden, ist von einem Kauf abzusehen.

3. Welche Risiken entstehen bei einer illegalen Einfuhr?

Die Einreisebestimmungen dienen insbesondere dem Schutz vor Tierseuchen. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Tollwut, die auch für Menschen eine lebensgefährliche Erkrankung darstellt.

Fehlende oder unzutreffende Dokumente können es erschweren, Herkunft, Impfstatus und Identität eines Hundes zuverlässig nachzuvollziehen. Zudem können Transporte und eine zu frühe Trennung von der Mutter das Wohlbefinden junger Tiere beeinträchtigen.

Empfehlung: Wer einen Hund aus dem Ausland übernehmen möchte, sollte die geltenden Einfuhrbestimmungen vorab beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) prüfen. Entscheidend sind unter anderem Herkunftsland, Alter, Reisezweck und die Art der Einfuhr.

Gut zu wissen: Ein EU-Heimtierpass allein reicht nicht immer aus

Ein Heimtierpass dokumentiert unter anderem die Kennzeichnung und Impfungen eines Tieres. Sein Besitz bedeutet aber nicht automatisch, dass sämtliche Einreisevoraussetzungen erfüllt sind.

Auch die Identität des Tieres, die Gültigkeit der Impfung und die vorgeschriebenen Erklärungen müssen stimmen. Je nach Einfuhrart sind weitere Dokumente oder Bewilligungen erforderlich.

Besonders wichtig: Wer einen Welpen aus dem Ausland übernehmen will, sollte die rechtlichen Voraussetzungen klären, bevor das Tier transportiert oder ein Kaufvertrag abgeschlossen wird.

Weitere Informationen zu Polizeimeldungen und zum Tierschutz finden Sie in der Rubrik Hunde auf Polizei.news.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion

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