Vom Oldtimer bis zum Luxusauto: Beim Zoll gibt es besondere Fahrzeuge zu sehen

(Zürich ZH). Beim Zoll Zürich gehören auch Fahrzeugimporte zum Arbeitsalltag der Mitarbeitenden des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).

Die Verzollung von Autos erfordert hohe Genauigkeit. Dabei bekommen die Zollteams regelmässig aussergewöhnliche Fahrzeuge zu sehen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Organisation: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
  • Standort: Zoll Zürich
  • Aufgabe: Verzollung von Fahrzeugen, die in die Schweiz importiert werden
  • Anforderung: Sorgfältige Prüfung und genaue Bearbeitung der Einfuhr
  • Besonderheit: Mitarbeitende sehen regelmässig aussergewöhnliche Fahrzeuge
  • Hintergrund: Für Fahrzeugimporte gelten besondere Zollformalitäten und Abgaben

Auch die Verzollung von Fahrzeugen gehört zum Zollalltag

Beim Zoll Zürich übernehmen die Teams des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit verschiedene Aufgaben. Dazu gehört auch die Verzollung von Fahrzeugen, die in die Schweiz importiert werden.

Diese Arbeit erfordert viel Genauigkeit. Gleichzeitig bietet sie den Mitarbeitenden immer wieder interessante Einblicke: Bei der Abfertigung bekommen die Zollteams regelmässig aussergewöhnliche Fahrzeuge zu sehen.

Mit seinem Beitrag in den sozialen Medien macht das BAZG auf diesen Teil seines vielseitigen Arbeitsalltags aufmerksam.




Polizei.news informiert | Fahrzeugimport in die Schweiz

Auto im Ausland gekauft? Das müssen Sie bei der Einfuhr beachten

Wer ein Auto im Ausland kauft und dauerhaft in die Schweiz importieren möchte, muss es beim Zoll anmelden. Das gilt auch für gebrauchte Fahrzeuge.

1. Einfuhr richtig anmelden: Für die definitive Verzollung ist eine Zollstelle zuständig, die Handelswaren abfertigt. Prüfen Sie deshalb vor der Fahrt die entsprechenden Öffnungszeiten.

2. Unterlagen vorbereiten: Benötigt werden insbesondere Kaufvertrag oder Rechnung, Fahrzeugpapiere und ein Identitätsnachweis. Hinzu kommt die erforderliche Zollanmeldung.

3. Abgaben einplanen: Bei der regulären Einfuhr von Personenwagen fallen grundsätzlich 4 Prozent Automobilsteuer und 8,1 Prozent Einfuhrmehrwertsteuer an. Je nach Fahrzeug können weitere Vorschriften und Kosten relevant sein.

4. Verzollungsnachweis aufbewahren: Für die spätere Zulassung beim Strassenverkehrsamt wird der Prüfungsbericht 13.20 A benötigt.

Gut zu wissen: Wer das Auto nicht direkt an der Grenze verzollen möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Vormerkschein 15.25 beantragen. Damit muss das Fahrzeug innert zwei Arbeitstagen bei einer zuständigen Inlandzollstelle angemeldet werden.

Achtung: Die App QuickZoll ist nicht für die reguläre Einfuhr von Motorfahrzeugen vorgesehen. Für Umzugsgut und vorübergehend eingeführte Fahrzeuge können besondere Regeln gelten.

 

Quelle: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG / Polizei.news
Bildquelle: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG

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