Getunte Autos und Lärm im Visier: Polizei zeigt acht Lenker an und kassiert Auto ein

(Thun BE). Die Kantonspolizei Bern hat in der Nacht vom Freitag auf Samstag gezielte Verkehrskontrollen in der Region Thun durchgeführt.

Insgesamt wurden acht Fahrzeuglenkende angezeigt. Ein Fahrzeug wurde sichergestellt.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ort: Region Thun, Kanton Bern.
  • Zeitpunkt: Freitag, 30. Oktober 2026, in den Abend- und Nachtstunden.
  • Einsatz: Gezielte Verkehrskontrollen der Kantonspolizei Bern.
  • Schwerpunkt: Unnötiger Fahrzeuglärm und Verdacht auf unerlaubte Fahrzeugabänderungen.
  • Kontrollierte Fahrzeuge: 13 Autos wurden gründlicher überprüft.
  • Prüfhalle: Sechs Fahrzeuge wurden dort untersucht.
  • Sicherstellung: Ein Fahrzeug wegen Anzeichen unerlaubter Abänderungen.
  • Anzeigen: Acht Fahrzeuglenkende wurden wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz angezeigt.
  • Fahrzeuglärm: Zwei Anzeigen betrafen das Verursachen von Lärm.
  • Geschwindigkeit: Fünf Fahrzeuglenkende wurden wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen verzeigt.
  • Fahrfähigkeit: Unter den fünf befand sich eine Person in nicht fahrfähigem Zustand.

Polizei kontrolliert 13 Fahrzeuge – sechs davon in einer Prüfhalle

Die Kantonspolizei Bern hat am Freitag, 30. Oktober 2026, in den Abend- und Nachtstunden gezielte Verkehrskontrollen in der Region Thun durchgeführt. Dabei wurde ein besonderes Augenmerk auf Fahrzeuge gelegt, die unnötigen Lärm verursachten und bei denen der Verdacht auf unerlaubte Abänderungen bestand.

Insgesamt wurden 13 Fahrzeuge einer gründlicheren Kontrolle unterzogen, sechs davon in einer Prüfhalle. Bei einem Fahrzeug wurden Anzeichen von unerlaubten Abänderungen festgestellt. Es wurde sichergestellt.

Acht Lenker angezeigt – fünf waren zu schnell

Gesamthaft wurden acht Fahrzeuglenkende wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, insbesondere wegen unerlaubten Abänderungen am Fahrzeug und weiteren Widerhandlungen, zur Anzeige gebracht. Zwei davon betrafen das Verursachen von Lärm. Fünf Fahrzeuglenkende wurden wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen verzeigt, darunter befand sich eine Person in nicht fahrfähigem Zustand

 

Quelle: Kantonspolizei Bern
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei Bern


Polizei.news | Fahrzeugtuning und Verkehrssicherheit

Autotuning in der Schweiz: Was erlaubt ist und wann es teuer werden kann

Sportliche Auspuffanlagen, neue Felgen, tiefergelegte Fahrwerke oder technische Leistungssteigerungen: Viele Autofahrerinnen und Autofahrer möchten ihr Fahrzeug individuell gestalten. Doch nicht jede Veränderung ist auf Schweizer Strassen zulässig. Wer sein Auto umbaut, sollte die technischen Anforderungen und die Regeln zur Lärmvermeidung kennen.

1. Nicht jeder Fahrzeugumbau ist automatisch erlaubt

Veränderungen an Motor, Fahrwerk, Rädern, Beleuchtung oder Auspuffanlage können die Betriebssicherheit, die Umweltverträglichkeit oder die Einhaltung der Zulassungsvorschriften beeinflussen.

Je nach Art der Änderung sind entsprechende Nachweise, Genehmigungen oder eine technische Nachprüfung erforderlich. Klären Sie deshalb vor einem Umbau beim zuständigen Strassenverkehrsamt ab, welche Anforderungen gelten. Eine fachgerechte Montage allein bedeutet noch nicht, dass ein Bauteil im Strassenverkehr zulässig ist.

2. Unnötiger Motorenlärm ist verboten

Das Schweizer Strassenverkehrsrecht verbietet vermeidbare Lärmbelästigungen durch Motorfahrzeuge. Entscheidend ist dabei nicht nur die Technik des Fahrzeugs, sondern auch das Verhalten am Steuer.

Untersagt sind beispielsweise unnötig hohe Motordrehzahlen, vermeidbarer Lärm durch Fahren in niedrigen Gängen und unnötig starkes Beschleunigen. Auch fortgesetztes, unnötiges Herumfahren in Ortschaften kann gegen die Vorschriften verstossen.

3. Sportauspuff und Klappensysteme: Auf die Zulassung kommt es an

Ein Sportauspuff ist nicht grundsätzlich verboten. Er muss jedoch die geltenden technischen und lärmschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen.

Auch Auspuffklappen können zulässig sein, wenn das gesamte System vorschriftskonform ist. Unzulässig sind dagegen technische Eingriffe, die darauf ausgerichtet sind, unnötig mehr Lärm zu erzeugen. Achten Sie auf die erforderlichen Genehmigungen und verwenden Sie nur Teile, die für das betreffende Fahrzeug freigegeben sind.

4. So wird Fahrzeuglärm kontrolliert

Bei einer Polizeikontrolle kann eine Standgeräuschmessung vorgenommen werden. Dabei wird das Motorengeräusch unter vorgegebenen Bedingungen in der Nähe des Auspuffs gemessen.

Das Messergebnis kann mit den genehmigten Referenzwerten verglichen werden. Eine auffällige Abweichung kann Anlass für weitere technische Abklärungen sein. Je nach Befund ist eine Nachprüfung durch das zuständige Strassenverkehrsamt oder eine autorisierte Prüfstelle erforderlich.

5. Auch mit einem legalen Auto kann man gegen Lärmvorschriften verstossen

Ein serienmässiges oder korrekt zugelassenes Fahrzeug ist kein Freipass für beliebig lautes Fahrverhalten.

Selbst wenn alle technischen Anforderungen erfüllt sind, müssen Fahrzeuglenkende unnötigen Lärm vermeiden. Besonders in Wohn- und Erholungsgebieten sowie während der Nacht ist eine rücksichtsvolle Fahrweise wichtig.

6. Fahrzeugänderungen frühzeitig dokumentieren

Wer sein Auto verändert, sollte sämtliche zugehörigen Genehmigungen, Bestätigungen und technischen Nachweise sorgfältig aufbewahren.

Besprechen Sie vor dem Einbau mit einer qualifizierten Fachwerkstatt, ob das gewünschte Bauteil zulässig ist und welche Dokumente oder Prüfungen erforderlich sind. Das hilft, spätere Schwierigkeiten bei Fahrzeugkontrollen oder der Motorfahrzeugprüfung zu vermeiden.

Gut zu wissen: Nicht jede bei einer Kontrolle beanstandete technische Veränderung ist bereits abschliessend als rechtswidrig erwiesen. Die zuständigen Stellen müssen je nach Sachverhalt prüfen, welche Zulassungs- und Betriebsvorschriften gelten und ob sie eingehalten wurden.

Praktischer Tipp: Bevor Sie Felgen, Fahrwerk, Auspuff oder andere Fahrzeugteile verändern lassen, fragen Sie beim Strassenverkehrsamt nach der erforderlichen Zulassung. Lassen Sie sich die passenden Nachweise aushändigen und bewahren Sie diese zusammen mit den Fahrzeugunterlagen auf.

Weitere Informationen: Weitere Sicherheitstipps zum Strassenverkehr finden Sie auf Polizeinews Prävention.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion

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