Mann (54) am Flussufer von zwei Unbekannten attackiert und erheblich verletzt (Zeugenaufruf)

(Winznau SO). Am Aareufer bei Winznau ist am Montagnachmittag, 19. Oktober 2026, ein Mann von zwei unbekannten Männern tätlich angegriffen und dabei erheblich verletzt worden.

Die Kantonspolizei Solothurn hat umgehend Ermittlungen zur Täterschaft aufgenommen und sucht in diesem Zusammenhang Zeugen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Vorfall: Tätlicher Angriff auf einen Mann
  • Ort: Aareufer bei Winznau
  • Zeitpunkt: Montag, 19. Oktober 2026, zwischen 13.30 und 14.30 Uhr
  • Opfer: 54-jähriger Mann, erheblich verletzt
  • Gesucht: Zwei bislang unbekannte Männer
  • Fahrzeuge: Beide mit E-Bikes unterwegs
  • Bekleidung: Dunkle Kapuzenpullover und dunkle Hosen
  • Ermittlungen: Kantonspolizei Solothurn
  • Zeugenhinweise: 032 627 81 17

Am Montag, 19. Oktober 2026, zwischen 13.30 Uhr und 14.30 Uhr, wurde am Aareufer bei Winznau ein 54-jähriger Mann von zwei derzeit unbekannten Männern tätlich angegriffen und dabei erheblich verletzt.

Gemäss bisherigen Erkenntnissen waren die Unbekannten mit E-Bikes unterwegs und trugen dunkle Kapuzenpullover sowie dunkle Hosen.

Die Kantonspolizei Solothurn hat Ermittlungen zur Täterschaft aufgenommen und sucht Zeugen.


Zeugenaufruf

Personen, die sachdienliche Angaben zum Vorfall oder zur Täterschaft machen können, werden gebeten, sich mit der Kantonspolizei Solothurn in Verbindung zu setzen, Telefon 032 627 81 17.

Kantonspolizei Solothurn

032 627 81 17

Gesucht werden Beobachtungen vom Montagnachmittag am Aareufer sowie Hinweise auf zwei Männer mit E-Bikes und dunkler Kleidung.


Polizei.news informiert | Zivilcourage und Opferhilfe

Gewalt beobachtet? So helfen Sie richtig

Wer einen tätlichen Angriff beobachtet, kann mit besonnenem Handeln viel bewirken. Entscheidend ist, Hilfe zu organisieren, ohne sich selbst zu gefährden.

Polizei alarmieren: Bei Gewalt oder akuter Gefahr sofort 117 wählen. Geben Sie den Standort, die Anzahl beteiligter Personen und erkennbare Verletzungen an.

Abstand halten: Greifen Sie nicht unüberlegt in eine körperliche Auseinandersetzung ein. Bringen Sie sich und andere Unbeteiligte in Sicherheit.

Beobachtungen festhalten: Prägen Sie sich Kleidung, Fahrzeuge, Fluchtrichtung und besondere Merkmale ein. Unterscheiden Sie dabei zwischen eigenen Beobachtungen und Vermutungen.

Verletzten helfen: Sobald die Situation sicher ist, leisten Sie Erste Hilfe. Bei schweren Verletzungen oder medizinischer Unsicherheit alarmieren Sie den Rettungsdienst über 144.

Kostenlose Hilfe für Opfer von Gewalttaten

In der Schweiz haben Opfer von Straftaten unter den gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf Unterstützung durch die Opferhilfe. Beratungsstellen informieren über medizinische, psychologische und rechtliche Hilfsmöglichkeiten.

Die Beratung ist kostenlos und vertraulich. Eine Strafanzeige ist keine Voraussetzung für eine erste Beratung.

 

Quelle: Kantonspolizei Solothurn
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei Solothurn

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