Zürich ZH: BAZG stoppt Lieferung mit betäubungsmittelhaltigem Sirup

Im Kurierverkehr haben Mitarbeitende des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) eine verdächtige Sendung mit 18 PET-Flaschen aus Südafrika kontrolliert.

Die darin enthaltene sirupartige Flüssigkeit wurde positiv auf Codein und Paracetamol getestet.

Mitarbeitende des BAZG kontrollierten am 19. Januar 2026 im Kurierverkehr in der Region Zürich eine Sendung aus Südafrika.

Diese war an eine Privatperson im Kanton St. Gallen adressiert und enthielt 18 PET-Flaschen à zwei Liter mit einer violetten, sirupartigen Flüssigkeit.

Die Flaschen wiesen unterschiedliche Füllmengen auf. Zudem waren die PET-Verschlüsse unter der Kunststoffversiegelung bereits geöffnet.

Aufgrund des Verdachts auf Betäubungsmittel liessen die BAZG-Mitarbeitenden die Substanz durch das Forensische Institut Zürich analysieren.

Die Flüssigkeit wurde dabei positiv auf Codein, Paracetamol und Promethazin getestet. Da Codein in dieser Aufmachung und Menge unter das Betäubungsmittelgesetz fällt, wurde der Fall zur weiteren Bearbeitung an die Kantonspolizei St. Gallen übergeben.

Aus Rücksicht auf laufende Ermittlungen wurde mit der Kommunikation zugewartet.


Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) sorgt für umfassende Sicherheit an der Grenze. Es übernimmt Schutz- und Kontrollfunktionen, erhebt Zölle und Abgaben und trägt rund einen Drittel der gesamten Bundeseinnahmen bei. Mit der Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität und irregulärer Migration leistet das BAZG auch einen Beitrag zur Sicherheit der Schweiz. Weiter übernimmt es Aufgaben in rund 100 nichtzollrechtlichen Bereichen wie Heilmittel, Artenschutz oder Markenschutz. Es gehört zum Auftrag des BAZG, Waren, Personen und Transportmittel lage- und risikoabhängig zu kontrollieren.

Schwerpunkte der Weiterentwicklung des BAZG sind das Digitalisierungs- und Transformationsprogramm DaziT und die Totalrevision des Zollgesetzes. Ziel sind effizientere Grenzprozesse durch die konsequente Vereinheitlichung, Vereinfachung und Digitalisierung von Abläufen.


 

Quelle: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
Bildquelle: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)

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