Zürich ZH: Nach Derby-Attacke – sieben GC-Fans angeklagt, 14 verurteilt

Knapp ein Jahr nach dem tätlichen Angriff vor dem Fussballderby GC – FCZ am Bahnhof Hardbrücke hat die Zürcher Staatsanwaltschaft die Strafverfahren gegen über zwei Dutzend Beschuldigte weitgehend abgeschlossen.

Sieben Personen wurden bislang angeklagt, 14 mit Strafbefehl bestraft.

Am Samstagnachmittag, 19. Oktober 2024, kam es vor dem Fussballderby GC – FCZ am Bahnhof Hardbrücke zu einem tätlichen Angriff mutmasslich von GC-Anhängern auf mehrere Fans des FCZ. Diese wurden teilweise verletzt und beraubt.

Aufwändige Ermittlungen von Stadtpolizei und Staatsanwaltschaft führten in der Folge zur Identifizierung mehrerer tatverdächtiger Personen.

Mitte März 2025 kam es dann im Zuge einer grossen koordinierten Aktion in verschiedenen Kantonen zu Hausdurchsuchungen und Verhaftungen.

Knapp ein Jahr nach dem tätlichen Angriff bzw. ein halbes Jahr nach der koordinierten Aktion haben die zuständigen Staatsanwaltschaften die Verfahren gegen 26 beschuldigte Erwachsene nun mehrheitlich abgeschlossen:

  • Sechs Beschuldigte wurden beim Bezirksgericht Zürich angeklagt wegen versuchter schwerer Körperverletzung, Raub, Angriff, Nötigung und weiterer Delikte. Die Staatsanwaltschaft beantragt dem Gericht Freiheitsstrafen und Bussen sowie in einem Fall zusätzlich eine Landesverweisung.
  • Das Verfahren gegen einen Beschuldigten überwies die Staatsanwaltschaft als Anklage an das Bezirksgericht Zürich, nachdem dieser Einsprache gegen den Strafbefehl wegen Landfriedensbruch etc. erhoben hatte. Die Staatsanwaltschaft beantragt dem Gericht eine Geldstrafe und eine Busse.
  • 14 Beschuldigte wurden mit Strafbefehl zu Geldstrafen und Bussen bestraft, mehrheitlich wegen Landfriedensbruchs, teilweise zusätzlich wegen Hausfriedensbruchs und weiterer Delikte. Ein Teil der Strafbefehle ist bereits in Rechtskraft erwachsen.
  • Vier Verfahren sind derzeit noch pendent.
  • In einem Fall konnte dem Beschuldigten ein strafbares Verhalten nicht rechtsgenügend nachgewiesen werden, weshalb eine Einstellungsverfügung erging.

Bei den 26 Beschuldigten handelt es sich um Männer aus der Schweiz, Brasilien und Kroatien im Alter zwischen 18 und 32 Jahren im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft.

Bei den noch nicht rechtskräftigen Verfahrensabschlüssen gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. In den angeklagten Fällen ist die Verfahrenshoheit an das zuständige Gericht übergegangen.

 

Quelle: Kantonspolizei Zürich
Bildquelle: Symbolbild © Phanphen Kaewwannarat/Shutterstock.com

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