Wallis VS: Polizei startet Kampagne "Häb Sorg" für sicheren Umgang mit E-Trottinetts

Im Lauf der letzten Jahre hat die Nutzung von E-Trottinetts besonders stark zugenommen.

Die Kantonspolizei zeigt sich dabei unzufrieden mit dem unsachgemässen Gebrauch von E-Trottinetts. Dies führt zu einem deutlichen Anstieg von Unfällen sowie Wiederhandlungen bei der Benützung von E-Trottinetts.

Mit der Kampagne „Häb Sorg” möchte die Kantonspolizei Wallis die Bevölkerung über die richtige Verwendung von E-Trottinetts informieren und die Zahl der Unfälle mit diesen Geräten reduzieren.

Tipps und Vorschriften

Übertreibe nicht – aber halte dich an die Spielregeln

  • Mindestalter: ab 14 Jahren
  • Führerausweis: 14–16-Jährige Kategorie M – ab 16 Jahre kein Ausweis erforderlich
  • Licht: bei Dunkelheit sowie als Tagfahrlicht
  • Benutzungsort: auf der Strasse – das Trottoir ist für die Fussgänger
  • Rücksicht: rücksichtsvolle Fahrweise mit angepasster Geschwindigkeit

Übertreibe nicht – aber schütze dich auf deinem E-Trottinett

Es wird empfohlen:

  • Schutzhelm
  • Ellbogen- / Knieschoner
  • Handgelenkschoner
  • geschlossene Schuhe

Übertreibe nicht – aber halte dich an die Geschwindigkeit / an die technischen Vorschriften

  • Definition: Ein E-Trottinett ist ein Leicht-Motorfahrrad (Art. 18 lit. b, VTS)
  • Geschwindigkeit: max. 20 km/h
  • Leistung: max. 0,5 kW
  • Bremsen: eine Vorderrad- und eine Hinterradbremse, unabhängig voneinander bedienbar
  • Licht:
    • weisses Licht vorne (Tagfahrlicht)
    • rotes Licht hinten
    • roter Rückstrahler hinten
  • Warnvorrichtung: hörbare Glocke

Die Kantonspolizei Wallis verweist für weitere Infos auf die Webseite: www.polizeiwallis.ch/escooter

 

Quelle: Kantonspolizei Wallis
Bildquelle: Kantonspolizei Wallis

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