Landespolizei Liechtenstein: Erpressung über die Sozialen Medien (Sextortion)

Auf einem sozialen Netzwerk hat eine unbekannte Täterin versucht, einen Mann zu erpressen.

Die Frau trat mit dem Mann über einen Chat in Kontakt und bei der anschliessenden Videotelefonie kam es beim Mann zu sexuellen Handlungen.

Danach wurde er mit der Veröffentlichung der Aufnahmen erpresst, falls er nicht einen Geldbetrag von mehreren hundert Franken bezahle.

Die Landespolizei rät:

  • Nehmen Sie keine Freundschaftsanfragen und Einladungen von Personen in sozialen Netzwerken an, wenn diese nicht einwandfrei identifiziert werden können.
  • Verzichten Sie auf indiskrete Handlungen, denn jeder Videochat kann gefilmt werden.
  • Werden Sie erpresst und zu einer Geldzahlung aufgefordert, brechen Sie den Kontakt zu den Erpressern sofort ab.
  • Überweisen Sie kein Geld. Falls bereits Bild- oder Videomaterial durch die Täterschaft veröffentlicht wurde, kann über die betreffende Plattform die Löschung beantragt werden. Das Bild- oder Videomaterial sowie alle Informationen der Täterschaft (Chatverlauf, etc.) sollten gesichert werden.

 

Quelle: Landespolizei des Fürstentums Liechtenstein
Titelbild: Symbolbild © Luce Morin – shutterstock.com