Öffentlichkeitsarbeit

Kanton Uri: Sichtzonen an Strassen freihalten – Pflicht für Grundeigentümer

Gemäss dem kantonalen Planungs- und Baugesetz dürfen durch Bepflanzungen weder der Verkehr behindert oder gefährdet, noch der Bestand und die Sicherheit des Strassenkörpers beeinträchtigt werden (Art. 83 Planungs- und Baugesetz des Kantons Uri; RB 40.1111). Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden müssen Bäume, Sträucher und Hecken an Strassen und Trottoirs während des ganzen Jahres so geschnitten sein, dass die Übersicht auf Strassen und Trottoirs sowie die Einsicht von Bushaltestellen nicht beeinträchtigt wird.

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Altdorf UR: Neue Verkehrsregeln nach Eröffnung der West-Ost-Verbindungsstrasse

Seit der Inbetriebnahme der West-Ost-Verbindungsstrasse (WOV) gelten in Altdorf und Schattdorf neue Verkehrsregime. Wegen den neuen Verkehrsführungen herrscht bei einigen Verkehrsteilnehmenden Unsicherheit, wie mit Rechtsvortritt oder Fussgängerquerungen in der Begegnungszone umgegangen werden muss. Anhand von vier Beispielen werden die wichtigsten Verkehrsregeln in den 30er-Zonen und der Begegnungszone erklärt.

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